Grundsätze und Anforderungen

Grundsätze zur Ausbildung

Ausbildung ist Teamwork. Das ist einer unserer wesentlichen Grundsätze. Azubis können und sollen jederzeit Fragen stellen.

Die AWO stellt Mitarbeiter ein, keine “Lehrlinge“. Bei uns gilt das Prinzip „Fördern, Fordern und Vertrauen“. Deshalb führen wir Auszubildende frühzeitig an Fachaufgaben heran, um möglichst viele Kompetenzen und Qualifikationen zu vermitteln. Die Ausbildungspraxis ist auf ein verstärktes Lernen in qualifizierenden Tätigkeiten umgestellt. 

Unser Ziel ist, Auszubildende zu selbständigen und verantwortungsbewussten Fachkräften zu entwickeln. Das schaffen wir, indem wir eine individuelle Balance zwischen Fachwissen, Teamfähigkeit und der persönlichen Entwicklung herstellen. 

Die Kooperation zwischen Altenpflegeschulen und der AWO bzw. Auszubildenden, Lehrern und den Einrichtungen insbesondere den Praxisanleitern wird ständig verbessert und weiterentwickelt.

 

Anforderungen:

Gesetzliche Anforderungen: Jeder Bewerber muss, um in das Auswahlverfahren einbezogen werden zu können, die im Altenpflegegesetz beschriebenen Voraussetzungen für die Ausbildung zum Altenpfleger/zur Altenpflegerin erfüllen:

  • Realschulabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder
  • Hauptschulabschluss mit abgeschlossener zweijähriger Berufsausbildung oder eine landesrechtlich geregelte, abgeschlossene Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe,
  • gesundheitliche Eignung (hierzu ist eine Bestätigung vom Hausarzt notwendig),
  • Gesundheitszeugnis, Impfung Hepatitis A und B (wird unter 18 Jahren von Krankenkassen getragen.

Persönliche Anforderungen:

  • Interesse und Verständnis für den Umgang mit pflegebedürftigen, alten Menschen
  • Identifikation mit den Zielen der Arbeiterwohlfahrt
  • Gute Mathematik- und Deutschkenntnisse
  • Fähigkeit und Bereitschaft, selbständig und verantwortlich zu handeln
  • Fähigkeit, übertragene Aufgaben umsichtig, sorgfältig und gründlich auszuführen
  • freundliches und ausgeglichenes Verhalten
  • Fähigkeit und Bereitschaft zu Kommunikation und Kooperation
  • Fähigkeit, erworbenes Wissen umzusetzen
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Kreativität, Einfühlungsvermögen, Flexibilität, Vertrauenswürdigkeit
  • physische und psychische Stabilität