Anforderungen

Zugangsvoraussetzungen
Vor dem Start der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik brauchen Sie einen
- Mittlerer Bildungsabschluss oder
- Hauptschulabschluss mit einer zusätzlichen abgeschlossenen Berufsausbildung, die gleichzeitig das Erreichen des Mittleren Bildungsabschlusses beinhaltet.
- und eine abgeschlossenene Berufsausbildung im erzieherisch-pflegerischen Bereich (z.B. als Kinderpfleger/in, Erziehungshelfer/in, Sozialassistent/in, Alten- oder Krankenpfleger/in o.ä.).
Insgesamt muss eine mind. 12-jährige schulische/berufliche Vorbildung nachgewiesen werden.
Auf die Voraussetzungen können angerechnet werden:
- Erfolgreicher Besuch einer 11. Klasse bzw. der Abschluss einer Fachoberschule, Fachrichtung Sozialwesen, oder der Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung
- Förderliche Studienleistungen an Fachhochschulen und Hochschulen
- Absolvieren eines freiwilligen sozialen Jahres
- Tätigkeit als Entwicklungshelfer/in oder Au-Pair im Ausland
Weitere Voraussetzungen:
- Ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung
- Ggf. erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- In einzelnen Schulen wird die Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs erwartet
- In einzelnen Schulen wird ein Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt
Persönliche Anforderungen:
- Interesse mit Kindern bzw. Jugendlichen zu arbeiten und in der sozialen Branche tätig zu werden,
- Neigung zu helfendem, förderndem, anleitendem Umgang mit Menschen
- Interesse an psychologischen und pädagogischen Sachverhalten und Fragestellungen
- Gutes Sprachverständnis für mündliche Äußerungen
- Beherrschtheit, Selbstkontrolle, Geduld
- Einfühlungsvermögen
- Gute Beobachtungsgabe
- Flexibilität




