Anforderungen

Zugangsvoraussetzungen
Vor dem Start der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik brauchen Sie einen

  • Mittlerer Bildungsabschluss oder
  • Hauptschulabschluss mit einer zusätzlichen abgeschlossenen Berufsausbildung, die gleichzeitig das Erreichen des Mittleren Bildungsabschlusses beinhaltet.
  • und eine abgeschlossenene Berufsausbildung im erzieherisch-pflegerischen Bereich (z.B. als Kinderpfleger/in, Erziehungshelfer/in, Sozialassistent/in, Alten- oder Krankenpfleger/in o.ä.).


Insgesamt muss eine mind. 12-jährige schulische/berufliche Vorbildung nachgewiesen werden.


Auf die Voraussetzungen können angerechnet werden:

  • Erfolgreicher Besuch einer 11. Klasse bzw. der Abschluss einer Fachoberschule, Fachrichtung Sozialwesen, oder der Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung
  • Förderliche Studienleistungen an Fachhochschulen und Hochschulen
  • Absolvieren eines freiwilligen sozialen Jahres
  • Tätigkeit als Entwicklungshelfer/in oder Au-Pair im Ausland


Weitere Voraussetzungen:

  • Ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung
  • Ggf. erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • In einzelnen Schulen wird die Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs erwartet
  • In einzelnen Schulen wird ein Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt


Persönliche Anforderungen:

  • Interesse mit Kindern bzw. Jugendlichen zu arbeiten und in der sozialen Branche tätig zu werden,
  • Neigung zu helfendem, förderndem, anleitendem Umgang mit Menschen
  • Interesse an psychologischen und pädagogischen Sachverhalten und Fragestellungen
  • Gutes Sprachverständnis für mündliche Äußerungen
  • Beherrschtheit, Selbstkontrolle, Geduld
  • Einfühlungsvermögen
  • Gute Beobachtungsgabe
  • Flexibilität