Pflegebedürftig, was nun
Der Erstantrag
Nur auf Antrag können Pflegebedürftige Leistungen von der Pflegekasse erhalten. Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig zu stellen, da der Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht, entscheidet über den Beginn der Ansprüche.
Bevor die Pflegekasse über ihre Leistungen entscheidet, muss der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Pflegebedürftigkeit beurteilen, indem ein Gutachter vor Ort feststellt, welche Hilfen notwendig sind und gibt der Pflegekasse den Hinweis, welche Pflegestufe angemessen ist.
Der Erstantrag kann in einem formlosen Schreiben erfasst werden. Hier finden Sie ein formloses Formular für den Erstantrag.
Pflegestufen
Die Einteilung einer Pflegestufe für einen Pflegebedürftigen richtet sich danach, wie viel und wie oft Hilfe in den Bereichen der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung, nötig ist. Bei der Zeitberechnung wird immer von einer Laien-Pflegekraft (z.B. ein Angehöriger) ausgegangen.
Es können drei Pflegestufen unterschieden werden:
Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit
Bei dieser Pflegestufe muss ein Zeitaufwand von mindestens 90 Minuten täglich vorliegen. Mindestens 46 Minuten müssen hierbei auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) entfallen. Mehrfach pro Woche muss Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung anfallen.
Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftigkeit
Der Zeitaufwand bei dieser Pflegestufe muss mindestens drei Stunden täglich betragen. Dreimal täglich müssen insgesamt zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen und zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung anfallen.
Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit
Um Leistungen dieser Pflegestufe zu erhalten, muss ein Zeitaufwand von mindestens fünf Stunden täglich vorliegen. Hierbei muss auf die Grundpflege täglich rund um die Uhr anfallen - auch nachts - insgesamt mindestens vier Stunden. Mehrfach in der Woche muss bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig sein.
Einstufung erfolt durch den MDK
Wenn der MDK vor Ort feststellen will, welche Hilfen notwendig sind, sollten folgende Angaben beachtet werden:
- In einem Pflegetagebuch sollten über einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen die Zeiten festgehalten werden, die für die Verrichtungen laut Katalog (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Hauswirtschaft) benötigt werden.
- Alle Unterlagen und Berichte von Fachleuten, die die Krankengeschichte belegen und einen entsprechenden Pflegeaufwand erklären können z. B. von Hausarzt, Facharzt, Pflegedienst, Therapeuten, Krankenkasse besorgen.
- Beim Begutachtungstermin sollten die Pflegepersonen (Angehörige oder auch ambulanter Dienst) anwesend sein.
- Keine oder zu wenig Leistungen können aufgrund falscher Antworten, z. B. aus Scham („diese Hilfe benötige ich nicht“) oder durch zu optimistische Antworten („das schaffe ich schon“) nicht gewährt werden.
- Innerhalb einer Frist von vier Wochen kann ein Widerspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden.





