Einzug ins Alten- und Pflegeheim
Darf ich persönliche Möbel/ Gegenstände mitbringen?
Es ist nicht nur erlaubt, sondern erwünscht, den eigenen Wohnraum durch private, vertraute Möbel und Ausstattungsgegenstände zu gestalten. In Absprache mit der Leitung können Möbelstücke der Grundausstattung durch persönliche ersetzt werden, solange keine Unfallquellen entstehen und die Bewegungsfreiheit gewährleistet bleibt.
Kann ich mein Haustier mitbringen bzw. kann das Tier bei Besuchen mitgebracht werden?
In Absprache mit der Leitung, gemäß den Vorgaben des Heimvertrages können vorhandene Tiere mitgebracht werden. Das Tier braucht eine tierärztliche Bescheinigung, dass es frei ist von ansteckenden Krankheiten. Aufgrund der heimrechtlichen Bestimmungen, muss das Tier auf eigene Kosten regelmäßig dem Tierarzt vorgestellt werden. Die Pflege des Tieres muss selbständig durchgeführt werden, im Bedarfsfall kann es durch das Personal gegen Entgelt übernommen werden. Selbstverständlich kann zu Besuchen auch ein Tier mit in die Einrichtung gebracht werden.
Gibt es Besuchszeiten?
Die Alten- und Pflegeheime der AWO sind offene Häuser, so dass es jedem Besucher möglich ist seinen Angehörigen so oft und solange er es wünscht zu besuchen.
Welche Ärzte versorgen mich, wenn ich im Heim bin?
Ihr Hausarzt und die Fachärzte können Sie auch weiterhin betreuen und so das gewachsene Vertrauensverhältnis fortsetzen.
Woher bekomme ich meine Medikamente?
Um eine zuverlässige Versorgung zu gewährleisten, kooperieren die Alten- und Pflegeheime der AWO mit Apotheken. Sie erhalten, wenn durch Zuzahlung oder Rezeptgebühren erforderlich, am Monatsende bequem eine Rechnung von der Apotheke und können diese auch von Ihrem Taschengeldkonto begleichen.
Können meine Angehörigen mit pflegen?
Da Ihre Angehörigen Sie schon viel länger kennen, somit einen guten Überblick über Ihre Gewohnheiten und individuellen Bedürfnisse haben, nehmen die Alten- und Pflegeheime der AWO die Unterstützung in praktischen Tätigkeiten gern an. Außerdem schätzen wir die Angehörigen als wichtige Bezugsperson unseres neuen Bewohners und sind auf Ihre Informationen angewiesen, wenn der Bewohner krankheitsbedingt keine Auskünfte mehr geben kann.
Wer gibt meinen Angehörigen Informationen über den Alltag im Heim?
Alle Mitarbeiter und das Leitungsteam der jeweiligen AWO Einrichtung stehen Fragen jederzeit offen gegenüber und nehmen sich nach vorheriger Absprache ausführlich Zeit für längeren Gesprächsbedarf. Allgemeingültige Informationen zu Veranstaltungen und externen Angeboten und Dienstleitern werden, in jedem Alten- und Pflegeheim der AWO, gut sichtbar angebracht.
Wer beantwortet mir meine Fragen?
Das Leitungsteam, die Wohnbereichsleiterin oder die diensthabende Pflegefachkraft geben ausführlich Auskunft in allen bewohnerbezogenen Angelegenheiten.
Hat mein Zimmer ein Telefon?
In jedem Bewohnerzimmer kann ein Telefon installiert werden. Sie bekommen einen eigenen Telefonanschluß mit persönlicher Telefonnummer. Die Abrechnung der Gebühreneinheiten wird separat ausgewiesen und ist Bestandteil der monatlichen Heimkostenrechnung.
Kann ich in meinem Zimmer fernsehen?
Der Anschluss ist in jedem Zimmer installiert. Ein sicherheitstechnisch überprüftes Gerät zum privaten Gebrauch kann mitgebracht werden. Die GEZ- Gebühren müssen selbst getragen werden.
Kann ich in meinem Zimmer rauchen?
Aus Rücksicht auf alle Bewohner und Mitarbeiter darf in den Alten- und Pflegeheimen der AWO nur an ausgewiesenen Stellen geraucht werden. In Ihrem Privatbereich kann Ihnen die AWO kein Verbot erteilen. Sie werden auf die Brandschutzbestimmungen der jeweiligen AWO Einrichtung, das Allgemeinwohl der Mitbewohner und Ihr Gesundheitsrisiko hingewiesen.
Kann ich meine eigene Bettwäsche mitbringen/waschen?
Das Haus stellt Bettwäsche und Handtücher für alle Bewohner zur Verfügung. Es ist möglich, eigene Bettwäsche mitzubringen, die ebenso wie die andere persönliche Wäsche gekennzeichnet werden muss. Auf ausreichende Stückzahl zum regelmäßigen Wechsel und strapazierfähige Qualität ist zu achten.
Muss ich meine Kleidung kennzeichnen?
Die Bekleidung ist generell zu kennzeichnen. Die Alten- und Pflegeeinrichtungen der AWO bieten Ihnen an, die Wäsche gegen eine einmalige Gebühr mit Ihren persönlichen Code zu kennzeichnen.
Kann man sich in Ihrer Einrichtung ehrenamtlich engagieren?
Selbstverständlich ist eine ehrenamtliche Mitarbeit im Bereich der sozialen Betreuung möglich, z. B. Spaziergänge, Gespräche, Vorlesen, Spielnachmittage. Der ehrenamtlich Tätige ist durch eine entsprechende Vereinbarung unfall- und haftpflichtversichert. Eigene kreative Ideen können in die Arbeit einfließen, wobei die Teilnahme an internen Fortbildungen erwünscht und ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch organisiert ist.





