Das Elterngeld


Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren sind erhalten Elterngeld. Kinder, die vor dem 01.01.2007 geboren sind erhalten weiterhin Erziehungsgeld.

Beim Elterngeld gibt es keine Einkommensgrenze, wodurch jede Mutter und jeder Vater in den Genuss des Elterngeldes kommen kann. Monatlich werden 67% des Einkommens als Elterngeld gewährt, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Antragsteller mit geringerem Einkommen können von der Geringverdienerkomponente profitieren, wodurch sich der Prozentsatz auf bis zu 100 % des Einkommens erhöht. Eltern, mit mehreren Kindern erhalten einen Geschwisterbonus in Höhe von 10%, mindestens 75 Euro.

Beide Elternteile zusammen haben Anspruch auf max. 14 Monate Elterngeld, der Zeitraum kann frei untereinander aufgeteilt werden. Hierbei kann ein Elternteil höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn in dieser Zeit Erwerbseinkommen wegfällt und sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt. Alleinerziehende, die das Elterngeld beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.  

Das Elterngeld muss rechtzeitig schriftlich bei den zuständigen Elterngeldstellen des Bundeslandes beantragt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.

Folgende Unterlagen sollten zur Antragstellung beigelegt werden:

  • Geburtsbescheinigung des Kindes*
  • Nachweise zum Einkommen vor der Geburt*
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Bestätigung der beabsichtigten Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs
  • Eigenerklärung der beabsichtigten Arbeitszeit

(Die mit *gekennzeichneten Unterlagen müssen in jedem Fall vorgelegt werden. Ob auch die anderen Bescheinigungen und Erklärungen abgegeben werden müssen, hängt von der individuellen Situation des Antragstellers ab.)


Da die Verwaltung des Elterngeldes den einzelnen Bundesländern obliegt, gibt es keinen einheitlichen Elterngeld-Antrag.
Den Antrag für das Bundesland Thüringen finden Sie hier zum Download.

Elterngeld-Antrag
Informationsblatt
Einkommenserklärung

 



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