Bauherrenberatung



Baufinanzierung gescheitert – was tun?
AWO und Verbraucherzentrale helfen.  

Immer mehr private Bauherren melden Insolvenz an. Die Verbraucherzentrale und die AWO-Thüringen haben für solche Fälle in Nordhausen eine Beratungsstelle eingerichtet.

Negativrekord bei Zwangsversteigerungen
In Thüringen und Sachsen wurden 8.800 Immobilien im ersten Halbjahr 2003 zwangsversteigert. Dies ist ein Zuwachs von über 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und bedeutet den bundesweiten Negativrekord. Allein in Erfurt gingen beim Amtsgericht bis Ende August rund 400 Anträge auf Zwangsversteigerung von privaten und gewerblichen Immobilien ein. Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollte man sich vor der Planung einer Baufinanzierung gründlich von Fachleuten beraten lassen.


Tickende Insolvenzbombe
Scheitert eine Baufinanzierung, droht Eigentümern der Notverkauf oder die Zwangsversteigerung ihrer Immobilie. Damit verbunden sind meist erhebliche Restschulden, die weitere Konsequenzen bis zur Lohnpfändung nach sich ziehen können. Außerdem kann sich eine Zwangsversteigerung über Jahre hinziehen, was mit starken psychischen Belastungen für die Betroffenen verbunden ist. Bei der derzeitigen Niedrigzinsphase kann man davon ausgehen, dass mit dem Auslaufen der Eigenheimzulage und der Beendigung der Zinsbindung heute abgeschlossener Darlehensverträge die Zahl der Zwangsversteigerungen weiter wächst. Die „Insolvenzbombe” tickt bereits. Sie kann, abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen, in drei bis zehn Jahren explodieren.


Vorsicht vor windigen Angeboten
Für die Insolvenz privater Bauherren gibt es verschiedene Auslöser, wie zum Beispiel Ehescheidung oder Verlust des Arbeitsplatzes. Die wirkliche Ursache ist aber fast immer eine schlechte Beratung bzw. Planung der Baufinanzierung im Vorfeld. Wer glaubt nicht gerne den Versprechungen von Finanzberatern, Maklern oder Kreditinstituten, ein Eigenheim mit Grundstück sei bereits für weniger als 500 Euro im Monat zu haben? Meistens sind diese Angebote aber so knapp an der finanziellen Belastungsgrenze kalkuliert, dass zukünftige Probleme gar nicht berücksichtigt werden können.


Rettung möglich
Die Erkenntnis, dass die Finanzierungsplanung zu risikoreich war, kommt in der Regel zu spät. Denn die Zwangsversteigerung der Immobilie steht meist schon unmittelbar bevor. Die Möglichkeit, die Baufinanzierung zu stabilisieren, ist zwar gering aber nicht ausgeschlossen. Die Rettungsschritte sollte man nur nach ausführlicher Beratung mit einem Spezialisten machen. Zunächst müssen die Betroffenen ihre finanzielle Ist-Situation gründlich analysieren. Hierzu sollten sie über mindestens ein Jahr ein Haushaltsbuch mit allen Einnahmen und Ausgaben führen. Darüber hinaus muss die zukünftige Situation bewertet werden, familiär und finanziell. Ist Nachwuchs unterwegs? Muss der Ehepartner deswegen seinen Job aufgeben? Muss er einen Job aufnehmen, um die Finanzierung zu sichern? Kann auf Bausparverträge zurückgegriffen werden? Wie hoch ist der monatliche Finanzrahmen?


Absolutes Muss Gründliche Analyse
Erst mit einer gründlichen Analyse ist die Basis für weitere Schritte geschaffen. Als nächstes steht der Gang zum Darlehensgeber an. Mit ihm muss über die Einräumung finanzieller Spielräume verhandelt werden. Ist eine Tilgungsaussetzung möglich? Eine Tilgungsreduzierung, eine Zinsstundung? Kann das Darlehen mit variablem Zins umgewandelt werden? Gespräche müssen auch mit anderen Darlehensgebern über eine mögliche Umschuldung geführt werden. Zu beachten ist, dass bei vorzeitiger Auflösung eines Darlehensvertrages eine Entschädigung zu zahlen ist.


Achtung beim freihändigen Verkauf
Sollten Analyse und Gespräche mit den Gläubigern keine Lösung ergeben, bleibt als Alternative meist nur der so genannte freihändige Verkauf über Zeitungsinserat oder Makler. Auch dann ist eine Vorfälligkeitsentschädigung an den Darlehensgeber zu zahlen. Erfährt der potentielle Käufer, dass die Immobilie in einer Zwangssituation verkauft wird, kann er dies leicht für eine erhebliche Preissenkung zu Lasten des Verkäufers nutzen. Der Verkaufserlös reicht meistens nicht, um die Restschulden bei der Bank zu begleichen.


Zwangsversteigerung vermeiden
Kommt der Freihandverkauf nicht zu Stande, droht die Zwangsversteigerung. Sie ist unter allen Umständen zu vermeiden. Der Zuschlag geht in einem solchen Fall an das höchste Gebot, das aber meist deutlich unter dem Kaufpreis liegt. Der Käufer kann zur Räumung der Immobilie berechtigt sein. Zwangsversteigerungen werden in der Tagespresse und beim Amtsgericht angekündigt. Somit erfahren auch Freunde und Bekannte davon. Weitere Konsequenzen können die Lohnpfändung und die Kündigung des Girokontos sein.

Deshalb:
Informieren Sie sich gründlich zu Beginn Ihrer Bauplanungen. Ziehen Sie Experten zu Rate, zum Beispiel von der Verbraucherzentrale.

Kontakt:
Gerhart-Hauptmann-Straße 29
9734 Nordhausen
Tel.: 03631/ 623935

 



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