Häufige Fragen
Wo und wann kann ich Frühförderung für mein behindertes Kind beantragen?
Frühförderleistungen werden beim zuständigen örtlichen Sozialamt beantragt. Hilfestellung bei der Beantragung gibt ihnen u.a. auch die Servicestelle für Rehabilitation, die seit 01.07.2002 in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt eingerichtet wurden sind.
Hilfe erhalten behinderte bzw. von Behinderung bedrohte, entwicklungsverzögerte Kinder von ihrer Geburt an, bis zum Schuleintritt.
Kann mein Kind auch von der Frühförderung in den Kindergarten wechseln?
Ein Wechsel in den integrativen Kindergarten oder Regelkindergarten mit integrativem Angebot ist immer möglich. In welcher Kindertageseinrichtung das Kind weiterhin gefördert werden sollte, wird individuell nach dem Hilfebedarf des Kindes festgelegt.
Muss ich für mein Kind eine Betreuungsgebühr bezahlen?
Die ganztägige Förderung von Kindern mit Behinderung, von Behinderung bedrohten und entwicklungsverzögerten Kindern ist kostenfrei. Die Kosten für das Essengeld (siehe entsprechende Gebührenordnung der Kita) sind selbst zu entrichten.
Welche Konzeptionen gibt es in integrativen Kindertagesstätten?
Entscheidend für die Arbeit in den Kitas ist die Situation der Kinder. Kinder mit Behinderung, von einer Behinderung bedrohte und entwicklungsverzögerte Kinder erhalten individuelle Förderung, die in das Gesamtkonzept der Einrichtung eingebettet ist. In einigen Einrichtungen der AWO haben auch die reformpädagogischen Ansätze nach Maria Montessori, Jena Plan bzw. Walldorf Einfluss auf die pädagogische Konzeptgestaltung.
Kann ich in meiner Wohnung bleiben, wenn ich Leistungen des ambulant Betreuten Wohnens benötige?
Die Betreuung erfolgt in der Regel in der eigenen Wohnung. Die AWO vermittelt auf Wunsch auch Wohngemeinschaften (Paarwohnen). Das Mietverhältnis wird immer mit dem zu Betreuenden geschlossen. Mietverhältnis und Betreuungsleistung stehen nicht im direkten Verhältnis.
Welche Leistungen werden in einem Wohn- und Pflegeheim geboten?
Die Heime sind ausgerichtet auf ein Konzept der ganzheitlichen Pflege, Förderung und Beschäftigung. Dazu gehören Grundpflege, medizinische und psychologische Behandlungen sowie Aktivitäten in Freizeit, Garten und Hauswirtschaft.
Habe ich im Wohnheim Anspruch auf Taschengeld?
Wohnen heißt in den Wohnheimen der AWO zu Hause sein. Zum Normalisierungsprinzip gehört es, dass Wohnheimbesuchern im Rahmen ihrer finanziellen Mittel ein Taschengeld zur Verfügung steht.
Wie viel Geld kann ich durchschnittlich in einer Behindertenwerkstatt verdienen?
Durchschnittlich kann ein behinderter Arbeitnehmer in einer Werkstatt 325 € monatlich verdienen. Die Höhe des Arbeitsentgeltes richtet sich nach der Tätigkeit und der erbrachten Leistung.
Gibt es einen Fahrdienst zur Behindertenwerkstatt?
Ist der behinderte Arbeitnehmer nicht in der Lage den Arbeitsweg zur Werkstatt selbst zurückzulegen, wird er abgeholt. Den Fahrdienst muss er nicht selbst bezahlen.
Wie sind die Öffnungszeiten der Tagesstätten für psychisch Kranke?
Tagesstätten sind teilstationäre Einrichtungen zur Rehabilitation psychisch Kranker bzw. seelisch behinderter Menschen. In der Regel haben die Tagesstätten Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Generell erfolgt in der Tagesstätte keine Wochenendbetreuung. Die AWO bietet vereinzelt Veranstaltungen an Wochenenden an. Für Krisenfälle besteht eine Rufbereitschaft.
An wen muss ich mich wenden, um einen Tagestättenplatz zu erhalten?
In der Regel wird durch den sozialpsychiatrischen Dienst und den betreuenden Psychiater der Besuch der Tagesstätte empfohlen. Ein Tagesstättenplatz wird dann beim zuständigen Sozialamt beantragt. Häufig wenden sich Betroffene direkt an die Tagesstätte, um für sich abzuschätzen, ob dieses Angebot ihnen zusagt. In Kontaktgesprächen in den Einrichtungen können sich Betroffene über Anmeldeverfahren und Betreuungsangebot informieren.
Muss ich den Platz in der Tagesstätte bezahlen?
Für den Aufenthalt in der Tagesstätte entstehen dem Anspruchnehmer keine Kosten für die Betreuung und Förderung. Das Mittagessen muss selbst getragen werden.
Muss ich die Tagesstätte mit dem Erreichen des Rentenalters verlassen?
Die Leistungen der Tagesstätte für psychisch Kranke sind nicht an eine Altersbegrenzung gebunden. Auf der Grundlage des individuellen Hilfebedarfes wird die Dauer des Tagesstättenbesuches ermittelt und im Regelfall jährlich bestätigt.





