Häufige Fragen
Unser Sohn soll in ein Kinderheim kommen. Können wir als Eltern mitbestimmen, wohin er kommt?
Das ist auf jeden Fall möglich und auch erwünscht. Sie sollten gemeinsam mit Ihren zuständigen Sozialarbeitern im Jugendamt Einrichtungen in der Nähe Ihres Wohnortes besichtigen und dann mit Ihrem Sohn entscheiden, wo Sie sich eine Betreuung vorstellen können.
Wer zahlt die Kosten für die Heimunterbringung?
Die Träger von Kinder- und Jugendheimen vereinbaren mit dem zuständigen Jugendamt ein kalendertägliches Entgelt, das zunächst auch direkt vom Jugendamt bezahlt wird. Ihr Jugendamt wird dann prüfen, ob die Eltern im Rahmen der häuslichen Ersparnis und in Abhängigkeit vom Familieneinkommen an den Kosten beteiligt werden.
Wie lange wird mein Sohn im Kinderheim bleiben?
Die Entscheidung über die Dauer der Betreuung im Kinder- und Jugendheim wird in einem sogenannten Hilfeplangespräch getroffen. Daran nehmen die Eltern, Ihr Sohn, der zuständige Sozialarbeiter des Jugendamtes, der Kontakterzieher des Heimes sowie gegebenenfalls Lehrer, Therapeuten u. ä. teil. Entscheidend sind die Ziele, die erreicht werden sollen. So kann eine Betreuung kurzfristig sein, aber auch bis zur Verselbständigung Ihres Sohnes führen.
Wie oft kommt mein Sohn nach Hause, können wir ihn besuchen?
Auch diese Fragen werden im Hilfeplangespräch gemeinsam festgelegt. Unsere Kinder- und Jugendheime legen sehr viel wert darauf, dass ein regelmäßiger Kontakt zwischen den Kindern/Jugendlichen und den Eltern besteht und somit eine baldige Rückführung in das Elternhaus möglich wird.
Erhält mein Sohn Taschengeld vom Heim?
Die Kinder und Jugendlichen in den Heimen erhalten ein festgelegtes Taschengeld, das entsprechend des Alters einheitlich in Thüringen festgelegt ist.
Wie erfolgt die Unterbringung in den Kinderheimen?
In unseren Einrichtungen gibt es Einzel- und Zweibettzimmer. In der Regel werden 8 bis 10 Kinder und Jugendliche in einer Wohngruppe betreut, zu der neben den Zimmern der Kinder/ Jugendlichen ein gemeinsamer Wohnbereich mit Küche und sanitären Anlagen gehört.
Wo wird unser Sohn zur Schule gehen?
Unsere Kinder- und Jugendheime arbeiten eng mit den Schulen in ihrer Nähe zusammen. Entsprechend der schulischen Leistungen Ihres Sohnes wird die entsprechende Schule ausgewählt. Die Schüler erreichen die Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit den heimeigenen Fahrzeugen.
Welche Aktivitäten gibt es in der Freizeit der Kinder und Jugendlichen?
Neben den Freizeitangeboten in den Häusern (Sport, Kreativ- und handwerkliche Betätigungen) werden die Angebote der Vereine vor Ort genutzt (z. B. Sportvereine). In den Ferien organisieren unsere Mitarbeiter erlebnispädagogische Freizeiten (z. B. Kanutouren oder Zeltlager).





