AWO: Änderungen bei Hartz IV unzureichend

AWO Landesgeschäftsführer Ulf Grießmann

Thüringer Sozialtickets kosten mehr als von der Bundesregierung vorgesehen

"Die Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze ist und bleibt ungenügend", sagt AWO Landesgeschäftsführer Ulf Grießmann.  „Die Regelsatzbemessung ist weiterhin nicht transparent und auch nicht am tatsächlichen Bedarf für das physische und soziale Existenzminimum angepasst.“ Der Gesetzentwurf entspreche damit nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010.

Die Leistungen der Hartz IV-Regelsätze werden weiterhin klein gerechnet“, sagt Grießmann. „Nicht die Betroffnen stehen im Mittelpunkt, sondern ganz allein Einspaarungen im Haushalt. Ein Beispiel sei der öffentliche Personennahverkehr. Laut Gesetzentwurf stehen einem Erwachsenen dafür künftig 22,78 zur Verfügung. In Erfurt kostet das entsprechende Ticket aber 25 Euro, in Jena 34,40 Euro. Auch in den ländlichen Regionen, wo oft keine Sozialtickets angeboten werden, die Fahrtpreise aber ständig steigen werde sich das Problem eher noch verschärfen. „Im Sinne der Hilfebedürftigen muss deshalb an diesem und vielen anderen Punkten noch deutlich nachgebessert werden“, sagt Grießmann.

Die AWO Thüringen hofft deshalb, dass das Gesetz im Bundesrat keine Mehrheit findet und fordert die Thüringer Landesregierung auf, den Gesetzentwurf in der Sitzung am 17. Dezember abzulehnen.

 
 

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